Das Fischereirevier IV. umfasst die Lafnitz vom Rustenbach bis zu Staatsgrenze
nach Ungarn sowie die Öffentlichen Altarm von (Heiligenkreuz bis Poppendorf)
Das angeln ist nur mit einer gültigen Bgld-Landesfischereikarte und einer gültigen
Fischereierlaubnis für das Fischereirevier IV. erlaubt.
Nicht erlaubt ist.......
1.) ...mit dem Kraftfahrzeug die dafür vorgesehenen Wege zu verlassen.
2.) ...das zurücklassen von Abfällen so wie offene Feuerstelle.
(Feuerschale so wie Grill sind erlaubt)
3.) ...das zufahren mit einem Wohnmobil, Campingwagen und Wohnanhänger.
4.) ...das fischen mit Futterspiralen, Paternostersystem und Drillinghacken auf
Friedfische.
6.) ...die Verwendung von Edelfischen, und Lebendköder.
(ausgenommen Wurm und Maden)
7.) ...das fischen vom Boot aus und das gezielte anfüttern sowie Futterboote.
8.) ...das Eisfischen.
Hinweis:
Die Einhaltung des Burgenländisches Fischereigesetz 2022 §1Fassung vom
10.10.2023 sowie die Fischereiordnung des „Lafnitzfischer” Revier IV. sind
einzuhalten und wird von der Polizei und von Fischerschutzorganen überwacht.
Der Entzug bei Zuwiderhandlung erfolgt ersatzlos.
Erlaubt ist...
1.) ...gleichzeitiges fischen mit 2 Angelruten.
2.) ...das Mitfischen von Jugendlichen unter 13 Jahren.
3.) ...das fischen mit künstlichen Köder wie Blinker, Wobbler und der Gleichen
so wie auch mit Drillinghacken auf Raubfische.
4.) ...auslegen von Angelköder mit dem Boot (nur mit Elektromotor)
Anweisungen:
1.) Die Mitnahme von einem Maßband, Waage so wie von einer Abhackmatte
ist Pflicht.
2.) Die Schonzeiten müssen eingehalten werden.
3.) Die Entnahme der maximalen Stückzahl pro Tag sind einzuhalten.
4.) Die MINDES- UND HÖCHSTMAßE sind einzuhalten.